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   VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 420.12   

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https://dejure.org/2014,9134
VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 420.12 (https://dejure.org/2014,9134)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2014 - 5 K 420.12 (https://dejure.org/2014,9134)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 5 K 420.12 (https://dejure.org/2014,9134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Frauenvertreter ist kein Männerjob

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kandidatur eines männlichen Richters zur Frauenvertreter(in)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Männer können nicht für Amt einer Frauenvertreterin kandidieren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen des Geschlechts - Männer können nicht "Frauenvertreterin" werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Männer im Amt einer Frauenvertreterin

  • Jurion (Kurzinformation)

    Männer können im Land Berlin nicht für Amt einer Frauenvertreterin kandidieren

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Männer können sich nicht zum Frauenvertreter wählen lassen

  • tagesspiegel.de (Pressemeldung, 08.05.2014)

    Gleichstellung: Männer können keine Frauenvertreter sein

  • berliner-kurier.de (Pressemeldung, 09.05.2014)

    Abgelehnt! Richter wollte Frauenbeauftragter werden

  • neues-deutschland.de (Pressebericht, 09.05.2014)

    Die schutzwürdige Gattung »Mann«

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Männer können im Land Berlin nicht für Amt einer Frauenvertreterin kandidieren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung? Mann kann nicht als Frauenbeauftragter kandidieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung? Mann kann nicht als Frauenvertreterin kandidieren

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminhinweis: Zulassung eines männlichen Kandidaten für das Amt der Frauenvertreterin

  • archive.org (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 29.04.2014)

    Terminhinweis: Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Beförderungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 07.12.2012 - 5 L 419.12

    Männer können nicht für Amt der Frauenvertreterin kandidieren

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 420.12
    Seinen gleichzeitig gestellten Antrag, die Wahl im Wege einstweiliger Anordnung bis zur Entscheidung über die Klage auszusetzen, hat die Kammer mit - rechtskräftig gewordenem - Beschluss vom 7. Dezember 2012 (VG 5 L 419.12 - juris) abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte dieses Verfahrens (insbesondere den darin enthaltenen aktuellen Frauenförderplan des Amtsgerichts M... - Fassung 2012 - sowie den 11. Bericht der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen über die Umsetzung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes - Berichtszeitraum 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2012) und des Eilverfahrens VG 5 L 419.12, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Hinsichtlich der Wählbarkeit für das Amt der Frauenvertreterin kann es wichtig sein, die Verhältnisse aus der Sicht des benachteiligten Geschlechts beurteilen zu können; es ist auch nahe liegend, dass die weiblichen Beschäftigten sich mit ihren Problemen bei einer Person des gleichen Geschlechts besser aufgehoben und vertreten fühlen (vgl. schon den Beschluss der Kammer im Eilverfahren vom 7. Dezember 2012 - VG 5 L 419.12 -, juris Rn. 13 mit zustimmender Anm. Ruffert, JuS 2013, 664, 665; BT-Drucks. 14/5679, S. 27; ebenso v. Roetteken, BGleiG, Stand: März 2014, § 16 Rn. 99; VG Augsburg, Beschluss vom 16. Juni 2004 - Au 2 E 04.890 - juris Rn. 16; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445.91 -, juris Rn. 49).

  • VG Augsburg, 16.06.2004 - Au 2 E 04.890

    Voraussetzungen einer Wahlanfechtung wegen eines Verstoßes gegen wesentliche

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2014 - 5 K 420.12
    Hinsichtlich der Wählbarkeit für das Amt der Frauenvertreterin kann es wichtig sein, die Verhältnisse aus der Sicht des benachteiligten Geschlechts beurteilen zu können; es ist auch nahe liegend, dass die weiblichen Beschäftigten sich mit ihren Problemen bei einer Person des gleichen Geschlechts besser aufgehoben und vertreten fühlen (vgl. schon den Beschluss der Kammer im Eilverfahren vom 7. Dezember 2012 - VG 5 L 419.12 -, juris Rn. 13 mit zustimmender Anm. Ruffert, JuS 2013, 664, 665; BT-Drucks. 14/5679, S. 27; ebenso v. Roetteken, BGleiG, Stand: März 2014, § 16 Rn. 99; VG Augsburg, Beschluss vom 16. Juni 2004 - Au 2 E 04.890 - juris Rn. 16; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445.91 -, juris Rn. 49).
  • VG Berlin, 07.12.2012 - 5 L 419.12
    Mit seiner am 20. November 2012 erhobenen Klage (VG 5 K 420.12) begehrt der Antragsteller, ihm unter Aufhebung des Bescheides vom 12. November 2012 das aktive und passive Wahlrecht für die Wahl der Frauenvertreterin zuzuerkennen.

    die für den 13. Dezember 2012 angesetzte Wahl der Frauenvertreterin beim Amtsgericht M... im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Klage VG 5 K 420.12 auszusetzen,.

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